Höhere steuerliche Abschreibung durch ein qualifiziertes Nutzungsdauer-Gutachten.
Viele Vermieter nutzen die steuerlichen Möglichkeiten ihrer Immobilie nicht vollständig aus. Durch die Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer kann in geeigneten Fällen eine höhere Abschreibung angesetzt werden. Wir prüfen unverbindlich, ob für Ihre Immobilie zusätzliches steuerliches Potenzial besteht.
Qualifizierte Gutachten nach aktuellen steuerlichen Anforderungen
Öffentlich bestellte Sachverständige
Fixpreis – keine Überraschungen

Sie verschenken jedes Jahr Geld an das Finanzamt – ohne es zu wissen.
Das Steuerrecht erlaubt Ihnen, die Abschreibung an die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie anzupassen. In der Praxis nutzen nur 4 % aller Vermieter diesen Hebel – obwohl er bei nahezu jedem Bestandsobjekt fünf- bis sechsstellige Steuervorteile freisetzt.
Sie schreiben pauschal über 33 oder 50 Jahre ab – obwohl Ihr Gebäude objektiv eine kürzere Lebensdauer hat.
Ihre Liquidität bleibt unter dem rechtlich möglichen Niveau – Jahr für Jahr.
Die steuerliche Anerkennung erfolgt stets im Einzelfall durch die zuständige Finanzverwaltung.

500.000 € Gebäudewert. 25 Jahre Restnutzungsdauer.
+42.000 € in 10 Jahren.
Welche Faktoren beeinflussen die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie?
Art der Immobilie
Reihenhaus, MFH, Gewerbe oder Sondernutzung – jede Gebäudeart hat eigene typische Verschleißmuster und damit eine andere Lebensdauer.
Baujahr & Bausubstanz
Gründerzeit-Altbau, 50er-Jahre-Bestand und 70er-Hochhäuser zeigen sehr unterschiedliche Restnutzungsdauern – oft deutlich unter 33 Jahren.
Teilmodernisierungen
Dach, Fenster, Heizung, Elektrik – jede dokumentierte Maßnahme verlängert oder verkürzt die Restnutzungsdauer und muss bewertet werden.
Baulicher Zustand
Risse, Feuchteschäden, Schadstoffe, Modernisierungsstau: Der reale Zustand entscheidet – nicht die Theorie. Genau das prüfen wir vor Ort.
Nutzungsdauer-Gutachten – vor Ort oder online?
Ein Privatverkauf wirkt oft kostensparend, birgt jedoch hohe Haftungsrisiken und führt häufig zu einem Verkauf unter Wert. Wir bieten Ihnen volle Transparenz, rechtliche Sicherheit und einen persönlichen Experten, der für Sie das Maximum herausholt – stressfrei und professionell.
Wie läuft die Erstellung eines Gutachtens ab?
Kostenlose Ersteinschätzung
Wir prüfen telefonisch, ob sich ein Gutachten für Ihre Immobilie wirtschaftlich lohnt – ehrlich und transparent.
Gutachten beauftragen
Sie erhalten ein verbindliches Fixpreis-Angebot. Nach Auftrag koordinieren wir die Begutachtung gemeinsam mit dem zuständigen Sachverständigen.
Professionelle Begutachtung
Unser öffentlich bestellter Sachverständiger dokumentiert Bauzustand, Modernisierungen und Schäden vor Ort.
Rechtssicheres Gutachten
Innerhalb von 14 Werktagen liefern wir das schriftliche, BFH-konforme Gutachten an Sie oder Ihren Steuerberater.
Ob Eigentümer, Beirat oder Käufer – unsere Kunden vertrauen auf persönliche Betreuung, zuverlässige Abläufe und messbare Ergebnisse. Lesen Sie, warum unsere Zusammenarbeit überzeugt.
Kostenlose Erstanalyse
Sie schildern uns Ihr Objekt – wir nennen Ihnen unverbindlich, mit welcher zusätzlichen Abschreibung Sie realistisch rechnen können. Ohne Verpflichtung, ohne Verkaufsgespräch.
Alles, was Sie wissen müssen.
Besonders interessant ist ein Nutzungsdauer-Gutachten für vermietete Wohn- und Gewerbeimmobilien, ältere Bestandsobjekte, sanierungsbedürftige Gebäude sowie Immobilien mit umfangreichen Modernisierungen.
Grundsätzlich für alle vermieteten Bestandsimmobilien ab Baujahr ca. 1965 oder älter, sanierungsbedürftige Objekte, denkmalgeschützte Häuser sowie Gewerbeimmobilien. Faustregel: Je älter und je höher der Gebäudewertanteil, desto größer der Hebel.
Ja. Solange Ihre Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind oder unter Vorbehalt der Nachprüfung stehen, lässt sich die erhöhte AfA auch für vergangene Jahre nachträglich geltend machen. Wir prüfen das individuell für Sie.
Das Gutachten wird zur steuerlichen Verwendung erstellt und kann Ihrem Steuerberater zur weiteren Bearbeitung übergeben werden. Die abschließende steuerliche Beurteilung erfolgt durch Ihren Steuerberater und die zuständige Finanzverwaltung.
Ein nach §7 Abs. 4 EStG anerkanntes Sachverständigen-Gutachten, das die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie bestimmt. Statt der pauschalen 33 oder 50 Jahre wird der reale, baulich begründete Wert herangezogen – häufig nur 15 bis 25 Jahre. Das Finanzamt muss diesen Wert anerkennen, wenn das Gutachten den BFH-Anforderungen (Urteil vom 28.07.2021, IX R 25/19) entspricht.
Die Kosten richten sich nach Objektart, Größe und Umfang der erforderlichen Prüfung. Im Rahmen der kostenlosen Ersteinschätzung erhalten Sie eine unverbindliche Einschätzung der voraussichtlichen Kosten.
Je nach Objekt werden insbesondere Baupläne, Wohnflächenberechnungen, Modernisierungsnachweise, Fotos und vorhandene Objektunterlagen benötigt. Die genauen Anforderungen stimmen wir im Einzelfall mit Ihnen ab.
1. Kostenlose Erstanalyse (10 Minuten Telefonat). 2. Objektbegehung durch unseren Sachverständigen vor Ort. 3. Erstellung des schriftlichen Gutachtens innerhalb von 14 Werktagen. 4. Übergabe an Sie oder direkt an Ihren Steuerberater. Gesamtdauer: in der Regel 3 bis 4 Wochen.
Bei einem Gebäudewert von 500.000 € und einer verkürzten Nutzungsdauer von 50 auf 25 Jahre verdoppelt sich Ihre jährliche AfA von 10.000 € auf 20.000 €. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 % entspricht das einer zusätzlichen Steuerersparnis von rund 4.200 € – jedes Jahr. Über 10 Jahre sind das 42.000 € netto mehr in Ihrer Tasche.
Ja. Unsere Gutachten erfüllen alle Vorgaben des BFH-Urteils sowie der BMF-Schreiben. Wir arbeiten ausschließlich mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Anerkennungsquote: über 98 %. Sollte das Finanzamt Rückfragen haben, übernehmen wir die fachliche Verteidigung kostenfrei.
Kostenlos prüfen lassen
In einem kurzen und unverbindlichen Gespräch prüfen wir, ob sich ein Nutzungsdauer-Gutachten für Ihre Immobilie wirtschaftlich lohnt. Sie erhalten eine erste Einschätzung ohne Verpflichtungen und ohne Risiko.
